Am 9. Juni findet die Europawahl statt. Wer sich den Gang ins Wahllokal sparen möchte, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie hier.
Alle fünf Jahre wird ein neues EU-Parlament gewählt. In diesem Jahr ist es wieder so weit, Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union dürfen vom 6. bis zum 9. Juni ihre Stimme abgeben. In Deutschland ist der Termin der Europawahl Sonntag, der 9. Juni. Wer an diesem Tag keine Zeit hat oder sich den Gang ins Wahllokal sparen möchte, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Wie und wo beantragt man die Briefwahl-Unterlagen zur Europawahl?
Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieser kann bei der Gemeinde des Hauptwohnorts persönlich oder schriftlich beantragt werden. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen auch online anfordern. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den man ausgefüllt zurücksenden kann. Der Antrag kann aber auch schon gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Dafür sind dann folgende Angaben erforderlich: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift.
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Stellt man den Antrag für eine andere Person, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist deshalb in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich und nicht elektronisch möglich.
Europawahl 2024: Wann muss man Briefwahl beantragen?
Grundsätzlich sollte man den Antrag so frühzeitig wie möglich stellen. Der Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen – beispielsweise wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Kann man auch aus dem Ausland per Briefwahl wählen?
Auch im Ausland kann man per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss er so frühzeitig versendet werden, damit er spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Das Statistische Bundesamt empfiehlt, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber, den man unter anderem im Internet findet.
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Wann erhält man Briefwahlunterlagen zur Europawahl 2024?
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Daher kann das frühestens etwa sechs Wochen vor der Wahl erfolgen.
Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief bei der Europawahl 2024?
Der Wahlbrief enthält folgende Unterlagen:
- Wahlschein
- amtlicher Stimmzettel
- amtlicher Stimmzettelumschlag
- amtlicher Wahlbriefumschlag (rot)
- Merkblatt für die Briefwahl
Wie genau funktioniert Briefwahl?
Wer per Briefwahl an der Europawahl teilnimmt, muss sein Kreuz auf dem Stimmzettel persönlich und unbeobachtet machen und den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlaglegen und zukleben. Die auf dem Wahlschein unten befindliche "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" muss mit Datum und Unterschrift versehen werden.
Anschließend legt man den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag und klebt diesen zu. Innerhalb Deutschlands kann er unfrankiert, außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert, zur Post gebracht oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben werden.
Wann muss man Wahlbrief für Europawahl absenden?
Der Wahlbrief muss rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntagbis 18 vorliegen. Dann endet die Wahl und die Auszählung der Stimmen beginnt. Später eingegangene Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Verschickt man den Wahlbrief per Post, solle man ihn spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Das Risiko, dass die Unterlagen rechtzeitig eingehen, trägt man in jedem Fall selbst.